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Die Versicherung für Ihre Privatklinik, Praxisklinik oder Ihr interdisziplinäres Gesundheitszentrum

UNSERE LÖSUNGEN

Versicherungsschutz für Privatkliniken, Praxiskliniken und interdisziplinäre Gesundheitszentren

Privatkliniken mit einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung sowie Praxiskliniken und interdisziplinäre Gesundheitszentren sind im Hinblick auf Versicherungsbedarf und -lösungen nicht vergleichbar mit Krankenhäusern. Der Absicherungsbedarf geht aber auch weit über den einer klassischen Arztpraxis hinaus. Wir haben daher spezielle Versicherungskonzepte für Privatkliniken, Praxiskliniken und interdisziplinäre Gesundheitszentren entwickelt.

Diese bieten sehr umfassende Absicherungslösungen – sowohl für das Unternehmen und die darin tätigen Ärztinnen und Ärzte als auch für das Management – und reduzieren durch die spezielle Konzeption den administrativen Verwaltungsaufwand unserer Kunden.

Das Versicherungspaket muss somit das Trägerrisiko und unter Umständen auch die Managerhaftung enthalten. Da häufig ein erweitertes Leistungsspektrum – zum Beispiel Operationen und/oder Behandlungen in unterschiedlichen Fachrichtungen – angeboten werden, ist es zudem wichtig, dass der Versicherungsschutz die Tätigkeitsbereiche lückenlos abbildet. Darüber hinaus ist das Haftungsrisiko für die Behandlung stationärer Patientinnen und Patienten in Betracht zu ziehen (Krankenhaushaftpflicht).